Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Help Care Company ApS,
Industrivej 19, DK-8881 Thorsø,
Handelsregisternummer 36 93 82 93
1. Anwendungsbereich
Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Help Care Company ApS (im Folgenden als HCC bezeichnet) gelten für den Verkauf von Produkten und/oder Dienstleistungen, die von HCC zur Verfügung gestellt werden. Sie gelten als vereinbart, wenn ein Angebot angenommen wird, es sei denn, die Bedingungen wurden schriftlich abgelehnt oder geändert. Für den Fall, dass der Käufer spezielle oder allgemeine Bedingungen im Angebot, bei der Bestellung, bei der Annahme, in den Kaufbedingungen usw. festlegt, bleiben die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unverändert gültig.
2. Annahme- und Bestellverfahren
Der Käufer ist dafür verantwortlich, seine Bestellungen auf der HCC-Website korrekt aufzugeben.
Ein Kauf gilt als erfolgt, wenn der Käufer eine Bestellung über die HCC-Website aufgegeben und eine automatische Auftragsbestätigung sowie eine anschließende endgültige Auftragsbestätigung per E-Mail mit dem Zeitpunkt der Lieferung erhalten hat. Die Bestellung ist zu diesem Zeitpunkt für beide Parteien verbindlich. HCC wird die Bestellung spätestens drei (3) Werktage nach Eingang der Bestellung bestätigen oder ablehnen. Falls dies nicht erfolgt, gilt die Bestellung als bestätigt.
3. Lieferung und Lieferzeit
HCC wird die Produkte liefern, wie sie in den Auftragsbestätigungen beschrieben wurden.
Bei ganzen oder halben Paletten beträgt die Lieferzeit dreißig (30) Tage.
Falls die Lieferung eine Verspätung von mehr als zehn (10) Werktagen aufgrund von Verzögerungen bei HCC aufweist, hat der Käufer das Recht, den Kauf zu stornieren, wenn er mindestens eine (1) schriftliche Aufforderung an HCC gesendet hat, die Lieferung nachzuholen. Der Käufer ist nur dann berechtigt, den Kauf zu stornieren, wenn HCC die Produkte nicht innerhalb von zehn (10) Kalendertagen liefert. Falls der Käufer die Bestellung stornieren möchte, ist der Käufer nicht berechtigt, andere Rechtsmittel wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist einzulegen. Der Käufer kann daher keinerlei Entschädigung geltend machen. Dies gilt auch für direkten Verlust oder Verlust von Geschäftsmöglichkeiten, Folgeschäden oder andere indirekte Verluste.
Falls der Käufer die Verzögerung der Lieferung von HCC verursacht hat, wird die Lieferung von HCC um die Anzahl der Verzögerungstage verschoben. In diesem Fall werden die Produkte auf Kosten des Käufers im Lager von HCC gelagert.
4. Pflichten in Bezug auf Verkaufsunterlagen
HCC verweist in den Verkaufsunterlagen der jeweiligen Produkte auf die HCC-Website. Die Unterlagen sind auf Dänisch und Englisch verfügbar. Jede Übersetzung in andere Sprachen geht zu Lasten des Käufers. HCC entscheidet über Umfang und Art der Verkaufsunterlagen.
HCC bietet innerhalb der normalen Öffnungszeiten telefonisch und/oder per E-Mail eine Produktberatung.
5. Pflichten des Käufers
Der Käufer muss die Produkte professionell vermarkten und verkaufen.
Der Käufer muss entsprechendes Personal beschäftigen. Er muss einen Vorverkaufsservice sowie einen Kundendienst bereitstellen, der zu den Produkten Angebote erstellt, Bestellungen aufnimmt, Beratungen vornimmt usw.
Der Käufer entscheidet über die Verkaufspreise für die Produkte.
Der Käufer muss sicherstellen, dass die Nutzer in die korrekte Verwendung der Produkte eingewiesen werden.
Im Falle einer Kundenbeschwerde muss der Käufer HCC unverzüglich über Folgendes informieren: Ursache der Beschwerde, Produktnummer, Chargennummer, Produktmenge sowie Name und Adresse des Beschwerdeführers. Es ist wichtig, dass HCC informiert wird, falls ein Kunde oder eine andere Person bei der Verwendung des Produkts verletzt wurde.
Der Käufer muss sicherstellen, dass die Chargennummern die erforderliche Rückverfolgbarkeit aufweisen. Falls erforderlich, muss der Käufer im Auftrag von HCC und gemäß den gegebenen Anweisungen Abhilfemaßnahmen durchführen. Dies kann auch eine Rücknahme des Produkts bedeuten.
Der Käufer darf die Produkte nur im Inland vermarkten und verkaufen, sofern mit HCC nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Der Käufer ist verpflichtet, HCC zu informieren, falls die lokale Gesetzgebung die EU-Gesetzgebung für Produkte außer Kraft setzt, für die HCC die Übereinstimmung mit der EU-Gesetzgebung garantiert.
6. Preise und Lieferbedingungen
Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und ohne Gebühren für Gefahrengüter usw. Die Preise unterliegen wesentlichen Änderungen der Wechselkurse, Materialpreise und Gehälter sowie gesetzlichen Änderungen, sofern nicht anders angegeben. Die angegebenen Preise gelten nur für bestätigte Bestellungen.
Die Preise für die Produkte entsprechen der aktuellen HCC-Preisliste.
Die Lieferbedingungen für die Produkte sind EXW (EX WORKS) Hronov, Tschechische Republik, gemäß Incoterms 2010.
HCC behält sich das Recht vor, den Transport auf Kosten und Gefahr des Käufers vorzunehmen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
7. Zahlungsbedingungen
Der Saldo ist nach Eingang der Auftragsbestätigung zur Zahlung fällig.
Der Käufer kann bei Ansprüchen aus anderen Rechtsangelegenheiten keine Aufrechnung der Kaufsumme vornehmen. Der Käufer kann aufgrund von Verzögerungen, Beschwerden oder Gegenansprüchen bezüglich der jeweiligen Lieferung kein Zurückbehaltungsrecht geltend machen oder die Zahlung verweigern.
8. Eigentum
HCC ist Eigentümer der Lieferung, bis der volle Betrag einschließlich etwaiger Zinsen und Kosten beglichen wurde.
9. Rechte an geistigem Eigentum
HCC besitzt alle Rechte am geistigen Eigentum der EyeAid-Augenpflegeprodukte, einschließlich Patente sowie Geschmacksmuster-, Marken-, Urheberrechte usw.
10. Prüfung der Lieferung und fehlerhafte Produkte
Der Käufer muss die Produkte nach Erhalt mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns in Augenschein nehmen (Überprüfung auf Transportschäden, korrekte Menge usw.). Im Falle sichtbarer Schäden oder falscher Mengen muss der Käufer die Unstimmigkeiten auf dem Frachtdokument/Lieferschein notieren und sich unverzüglich an HCC wenden.
Der Käufer hat außerdem nach Erhalt der Lieferung eine Überprüfung nach dem gängigen Verfahren durchzuführen. Falls der Käufer feststellt, dass Produkte fehlerhaft sind, muss er umgehend und spätestens fünf (5) Werktage nach Erhalt der Ware eine schriftliche Reklamation an HCC senden, in der die Mängel aufgeführt sind. Falls der Käufer nicht innerhalb der Frist reklamiert, verfällt das Recht auf Entschädigung.
Jegliche Mängel, unabhängig von ihrer Art, die nicht bei der oben beschriebenen Überprüfung festgestellt werden, müssen spätestens bis zum Verfallsdatum reklamiert werden. Handelt der Käufer nicht, verliert er seinen Anspruch auf Entschädigung. Die Haftung für fehlerhafte Produkte obliegt stets HCC. HCC kann jederzeit ein Ersatzprodukt liefern, eine Reparatur durchführen oder dem Käufer einen angemessenen Nachlass gewähren. Falls der Käufer weitere fehlerhafte Produkte nach einer Frist von fünf (5) Werktagen reklamiert, verfällt das Recht auf Entschädigung.
HCC haftet unter keinen Umständen für entstandene Schäden, falls der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. HCC haftet nur für fehlerhafte Produkte und nicht für die Funktionalität des gelieferten Produkts in der vom Käufer verwendeten Weise.
HCC haftet nicht für Mängel, die auf unsachgemäße Verwendung, Verarbeitung, Lagerung oder sonstiges schuldhaftes Verhalten des Käufers zurückzuführen sind.
11. Garantie
HCC garantiert, dass die Produkte frei von Konstruktions- und Materialfehlern sind und das Verfallsdatum nicht überschritten haben.
HCC muss ein fehlerhaftes Produkt innerhalb eines angemessenen Zeitraums auf eigene Kosten reparieren oder umtauschen, sofern der Käufer bei Feststellung des Fehlers HCC innerhalb der Garantiezeit schriftlich über den Garantieanspruch informiert hat.
Alle reparierten und umgetauschten Produkte, die während der Garantiezeit geliefert werden, müssen für die Anzahl der Tage, die von der Garantiezeit des Produkts verbleiben, frei von Konstruktions-, Material- und Herstellungsfehlern sein.
Der Käufer hat keine weiteren Rechte an fehlerhaften Produkten als denen, die in den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen genannt werden.
12. Produkthaftung
Falls ein Produkt, das nicht für den gewerblichen Gebrauch bestimmt ist und von HCC geliefert wurde, eine Person verletzt oder einen Gegenstand beschädigt, weil das Produkt fehlerhaft ist, haftet HCC nur, wenn HCC gemäß den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen dafür verantwortlich ist. HCC haftet nicht für Schäden am Eigentum des Käufers oder Dritter, die durch das fehlerhafte Produkt verursacht werden, falls das Produkt für den gewerblichen Gebrauch bestimmt ist. HCC haftet nicht für Verluste von Geschäftsmöglichkeiten, Zeit, Gewinnen oder andere indirekte Verluste, die beim Käufer oder bei Dritten entstanden sind. Falls HCC gegenüber Dritten für Produkte haftbar gemacht wird, die an den Käufer geliefert wurden, muss der Käufer HCC im gleichen oben genannten Umfang schadlos halten.
HCC hat bei einer etablierten Versicherungsgesellschaft eine Unternehmens- und Produkthaftpflichtversicherung abgeschlossen, um die Haftung für Schäden gemäß den Haftungsregeln für Schäden abzudecken (dänisches Konsolidierungsgesetz Nr. 261 vom 20. März 2007 einschließlich der letzten Änderungen). Die Versicherungssumme beträgt mindestens 10.000.000 DKK oder 1.333.333 EUR für Personen- oder Sachschäden.
13. Höhere Gewalt
In keinem Fall sind die Parteien für Schäden oder Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt verantwortlich oder haftbar (Streiks, Arbeitsunterbrechungen, Unfälle, Kriegs- oder Terrorakte, zivile oder militärische Unruhen, nukleare Zwischenfälle oder Naturkatastrophen mit Ausfällen, Ausfälle oder Fehlfunktionen von Versorgungsunternehmen sowie Kommunikations- oder IT-Diensten (Software und Hardware), Währungsschwankungen, fehlende Transportmöglichkeiten und andere Gründe), die außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen und die eine Lieferung oder den Empfang eines Produkts verzögern oder behindern. Falls sich eine korrekte und pünktliche Lieferung aufgrund einer der oben genannten Gründe vorübergehend verzögert, wird der Zeitpunkt der Lieferung oder des Empfangs der Ware um einen Zeitraum verschoben, der der Dauer des Zwischenfalls entspricht. Die Lieferung gilt in jeder Hinsicht als pünktlich erfolgt.
Sollte sich die Lieferung um mehr als dreißig (30) Kalendertage verzögern, sind die Parteien berechtigt, Angebote und/oder Bestellungen/Auftragsbestätigungen zu stornieren. Im Falle höherer Gewalt sind die Parteien nicht berechtigt, Ansprüche wegen Vertragsverletzung hinsichtlich der Lieferung von Produkten gegenseitig geltend zu machen.
14. Sonstige Haftungsbeschränkungen
HCC haftet gegenüber dem Käufer nicht über einen Betrag hinaus, der 15 % des Verkaufsumsatzes von HCC mit dem Käufer in den letzten zwölf (12) Monaten vor Eintritt des Ereignisses entspricht. Dies ist die Grundlage für die Schadenersatzpflicht. Der Käufer hat seinen Verlust so weit wie möglich zu begrenzen. HCC haftet nicht für indirekte Verluste, einschließlich entgangenem Gewinn, entgangener Handels- und Geschäftsmöglichkeiten, entgangenem Firmenwert, entgangenen erwarteten Einsparungen oder Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb neuer Produkte oder Dienstleistungen.
15. Vertraulichkeit
Die Parteien sind hinsichtlich aller Geschäftsgeheimnisse bezüglich der Geschäftsaktivitäten der anderen Partei, über die eine Partei bei den Geschäftsaktivitäten mit der anderen Partei Kenntnis erlangt hat, zur völligen Verschwiegenheit verpflichtet.
Der Käufer darf kein Material oder Fachwissen von HCC verwenden, um Angebote von Wettbewerbern einzuholen.
16. Gültigkeit der Vertragsbedingungen
Sollte sich herausstellen, dass eine Bestimmung in den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen für den zur Beilegung von Streitigkeiten bestellten Gerichtsstand nicht praktikabel, unangemessen oder ungültig ist, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.
17. Streitigkeiten
Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder rechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung werden zwischen den Vertragsparteien bei mindestens einem Schlichtungstermin, bei der die Geschäftsführung der Vertragsparteien anwesend ist, gütlich beigelegt.
Ist eine Schlichtung nicht möglich, werden Streitigkeiten nach dänischem Recht beigelegt. Der Gerichtsstand wird das Bezirksgericht in Viborg, Dänemark, sein.